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   OLG Celle, 13.11.2017 - 3 Ws 536/17 (MVollz)   

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https://dejure.org/2017,75777
OLG Celle, 13.11.2017 - 3 Ws 536/17 (MVollz) (https://dejure.org/2017,75777)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.11.2017 - 3 Ws 536/17 (MVollz) (https://dejure.org/2017,75777)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. November 2017 - 3 Ws 536/17 (MVollz) (https://dejure.org/2017,75777)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04

    Verwerfung einer unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommenen

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2017 - 3 Ws 536/17
    Selbst wenn hier aber ein Verstoß gegen § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vorläge, würde dies das Gericht nicht dazu berechtigten, allein deswegen den Antrag als unzulässig zu verwerfen (vgl. BVerfGK 6, 291).
  • OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 28/05

    Gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen nach neuen Recht

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2017 - 3 Ws 536/17
    Daran hat sich auch durch die Neufassung des § 115 Abs. 1 StVollzG durch das am 1. April 2005 in Kraft getretene Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) im Grundsatz nichts geändert; nach wie vor will der Gesetzgeber die vollständige und unschwere Überprüfbarkeit der gerichtlichen Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz sicherstellen (vgl. OLG Celle Nds. Rpfl. 2005, 379; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06

    Zulässigkeit der Verweisung auf Schriftstücke in den Akten; Begriff der

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2017 - 3 Ws 536/17
    Daran hat sich auch durch die Neufassung des § 115 Abs. 1 StVollzG durch das am 1. April 2005 in Kraft getretene Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) im Grundsatz nichts geändert; nach wie vor will der Gesetzgeber die vollständige und unschwere Überprüfbarkeit der gerichtlichen Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz sicherstellen (vgl. OLG Celle Nds. Rpfl. 2005, 379; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).
  • OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer;

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2017 - 3 Ws 536/17
    Daran hat sich auch durch die Neufassung des § 115 Abs. 1 StVollzG durch das am 1. April 2005 in Kraft getretene Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) im Grundsatz nichts geändert; nach wie vor will der Gesetzgeber die vollständige und unschwere Überprüfbarkeit der gerichtlichen Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz sicherstellen (vgl. OLG Celle Nds. Rpfl. 2005, 379; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).
  • OLG Jena, 14.07.2008 - 1 Ws 268/08

    Reststrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2017 - 3 Ws 536/17
    Wenn die Vollzugsbehörde Tatsachen vorgetragen hat, die ihre Maßnahme gegenüber dem Antragsteller begründen sollen, dann muss das Gericht aufklären, ob sie zutreffen oder nicht, ehe es sie übernimmt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 1 Ws 268/08 [StrVollz]; ebenso BVerfGE 21, 195; OLG Stuttgart NStZ 1987, 295; Laubenthal, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 6. Aufl. § 115 Rn. 2).
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